Neues Saarländisches Gaststättengesetz in Kraft getreten

22. Juli 2011 13:03

Mit Wirkung vom 17.06.2011 wurde das neue saarländische Gaststättengesetz in Kraft gesetzt.
Somit gibt es ein neues Verfahren für den „Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ für UTOPION-Kunden.

Dies bedeutet für UTOPION-Kunden, dass beim Betrieb von Tavernen und Essensständen (z.B. auf Märkten oder Großveranstaltungen etc.) bis spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung eine entsprechende Anzeige mit Informationen über die Veranstaltung der Stadt Bexbach zugehen muss.

Geschieht dies nicht fristgerecht wird der Antrag automatisch abgelehnt!

Einen entsprechenden Antrag (inkl. Faxnummer der zuständigen Behörde) für Bexbach können Sie hier bei uns herunter laden.

 

 

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